Rechtsprechung
LAG Hessen, 08.12.2005 - 9 TaBV 88/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 13 Abs 2 Nr 2 BetrVG, § 16 Abs 3 BetrVG, § 19 BetrVG, § 83a Abs 2 ArbGG
Betriebsratswahl - Nichtigkeit - Wahlvorstand - Bestellung - Erledigungserklärung - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nichtigkeit einer Betriebsratswahl; Möglichkeit der Bestellung eines Wahlvorstandes durch den Gesamtbetriebsrat im Falle des Absinkens der Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder und Nichtbestellung eines Wahlvorstandes durch den Restbetriebsrat; Begriff des Betriebs; ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 13 Abs. 2 Nr. 2 § 16 Abs. 3 § 19
Erledigungserklärung im Beschlussverfahren nur bei zulässigem Rechtsmittel - Bestellung eines Wahlvorstandes durch Gesamtbetriebsrat bei abgesunkenen Mitgliederzahl des Restbetriebsrates - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Darmstadt, 03.03.2005 - 10 BV 12/04
- LAG Hessen, 08.12.2005 - 9 TaBV 88/05
- BAG, 13.11.2006 - 7 ABR 34/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BAG, 08.06.2004 - 1 AZR 308/03
Anrechnung der zweiten Stufe einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen
Auszug aus LAG Hessen, 08.12.2005 - 9 TaBV 88/05
Ihre Wirksamkeit ist von einer Genehmigung durch einen nachträglichen Beschluss abhängig (BAG Urteil vom 8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 - NZA 2005, 66; BAG Urteil vom 24. Febr. 2000 - 8 AZR 180/99 - NZA 2000, 785). - BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 180/99
Interessenausgleich mit Namensliste - Teilbetriebsübergang
Auszug aus LAG Hessen, 08.12.2005 - 9 TaBV 88/05
Ihre Wirksamkeit ist von einer Genehmigung durch einen nachträglichen Beschluss abhängig (BAG Urteil vom 8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 - NZA 2005, 66; BAG Urteil vom 24. Febr. 2000 - 8 AZR 180/99 - NZA 2000, 785). - BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 25/03
Betriebsratswahl - Nichtigkeit - Verkennung des Betriebsbegriffs
Auszug aus LAG Hessen, 08.12.2005 - 9 TaBV 88/05
Die Nichtigkeit einer Betriebsratwahl ist nur in ganz besonderen Ausnahmefällen anzunehmen, in denen gegen allgemeine Grundsätze jeder ordnungsgemäßen Wahl in so hohem Maße verstoßen worden ist, dass auch der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl nicht mehr vorliegt (so BAG, Beschluss vom 21. Juli 2004 - 7 ABR 57/03 - EzA § 4 BetrVG 2001 Nr. 1; BAG, Beschluss vom 19. Nov. 2003 - 7 ABR 25/03 - EzA § 19 BetrVG 2001 Nr. 1).
- BAG, 31.05.2000 - 7 ABR 78/98
Übergangsmandat des Betriebsrats
Auszug aus LAG Hessen, 08.12.2005 - 9 TaBV 88/05
Die Verkennung des Betriebsbegriffs gemäß §§ 1, 4 BetrVG hat nicht die Nichtigkeit, sondern bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 19 BetrVG nur die Anfechtbarkeit einer darauf beruhenden Betriebsratswahl zur Folge ( BAG Beschluss vom 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - EzA § 19 BetrVG 1972 Nr. 39; BAG, Beschluss vom 22.3.2000 - 7 ABR 34/98 - EzA § 14 AÜG Nr. 4). - BAG, 26.09.1990 - 7 ABR 70/87
Einseitige Erledigungserklärung im Beschlußverfahren
Auszug aus LAG Hessen, 08.12.2005 - 9 TaBV 88/05
Es bedarf zwar, wenn der Beschwerdeführer lediglich geltend machen will, das Verfahren habe sich wegen eines zwischenzeitlichen Ereignisses erledigt, keiner Auseinandersetzung mit dem erstinstanzlichen Beschluss mehr, zumindest ist aber innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist darzulegen, aus welchen Gründen die Erledigung eingetreten sein soll (so BAG Beschluss vom 26. Sept. 1990 - 7 ABR 70/87 - Juris; BVerwG Beschluss vom 20. Nov. 1998 - 6 P 8/98 - NZA-RR 1999, 504). - LAG Berlin, 08.04.2003 - 5 TaBV 1990/02
Nichtigkeit einer Betriebsratswahl
Auszug aus LAG Hessen, 08.12.2005 - 9 TaBV 88/05
Die Regelung des § 19 Abs. 2 BetrVG findet in diesem Falle keine Anwendung (LAG Berlin Beschluss vom 8. April 2003 - 5 TaBV 1990/02 - NZA-RR 2003, 587). - BVerwG, 20.11.1998 - 6 P 8.98
Personalvertretungsrechtliches Beschlußverfahren; Erledigung der Hauptsache; …
Auszug aus LAG Hessen, 08.12.2005 - 9 TaBV 88/05
Es bedarf zwar, wenn der Beschwerdeführer lediglich geltend machen will, das Verfahren habe sich wegen eines zwischenzeitlichen Ereignisses erledigt, keiner Auseinandersetzung mit dem erstinstanzlichen Beschluss mehr, zumindest ist aber innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist darzulegen, aus welchen Gründen die Erledigung eingetreten sein soll (so BAG Beschluss vom 26. Sept. 1990 - 7 ABR 70/87 - Juris; BVerwG Beschluss vom 20. Nov. 1998 - 6 P 8/98 - NZA-RR 1999, 504). - BAG, 22.03.2000 - 7 ABR 34/98
Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung
Auszug aus LAG Hessen, 08.12.2005 - 9 TaBV 88/05
Die Verkennung des Betriebsbegriffs gemäß §§ 1, 4 BetrVG hat nicht die Nichtigkeit, sondern bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 19 BetrVG nur die Anfechtbarkeit einer darauf beruhenden Betriebsratswahl zur Folge ( BAG Beschluss vom 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - EzA § 19 BetrVG 1972 Nr. 39; BAG, Beschluss vom 22.3.2000 - 7 ABR 34/98 - EzA § 14 AÜG Nr. 4). - BFH, 17.08.1995 - VIII R 64/94
Notwendigkeit eines statthaften und zulässigen Rechtsmittels für die Erledigung …
Auszug aus LAG Hessen, 08.12.2005 - 9 TaBV 88/05
Die Erledigung der Hauptsache setzt ein zulässiges Rechtsmittel voraus (vgl. BFH Beschluss vom 17. Aug. 1995 - VIII R 64/94 - Juris). - BAG, 21.07.2004 - 7 ABR 57/03
Betriebsratsfähigkeit eines Betriebsteils
Auszug aus LAG Hessen, 08.12.2005 - 9 TaBV 88/05
Die Nichtigkeit einer Betriebsratwahl ist nur in ganz besonderen Ausnahmefällen anzunehmen, in denen gegen allgemeine Grundsätze jeder ordnungsgemäßen Wahl in so hohem Maße verstoßen worden ist, dass auch der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl nicht mehr vorliegt (so BAG, Beschluss vom 21. Juli 2004 - 7 ABR 57/03 - EzA § 4 BetrVG 2001 Nr. 1; BAG, Beschluss vom 19. Nov. 2003 - 7 ABR 25/03 - EzA § 19 BetrVG 2001 Nr. 1).